Hintergrund und Ziele des Vorhabens
Deutschland hat das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt 1993 (CBD = Convention on Biological Diversity) unterzeichnet und ratifiziert. Die inzwischen 194 Mitgliedstaaten wollen erreichen, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen, zu erhalten und deren nachhaltige Nutzung so zu organisieren, dass möglichst viele Menschen heute und auch in Zukunft davon leben können.
Die wesentlichen Ergebnisse des Vorhabens sind im DNT-Journal 2019 unter folgendem Link zusammengefasst: https://indd.adobe.com/view/2e52d317-c427-4c80-b2d4-6b02718a39de
Das Abkommen hat drei übergeordnete Ziele:
- die Erhaltung biologischer Vielfalt (Gene, Arten, Lebensräume)
- die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
- die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile.
Die Erreichung dieser Ziele setzt den Einsatz finanzieller Mittel voraus. Bei nicht allen Vertragsstaaten läuft der Mittelfluss so, wie es zur Umsetzung der genannten Ziele erforderlich wäre. Dies war Thema auf mehreren der in zweijährigem Turnus stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen (VSK) zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt.
Daher wurde anlässlich der 9. VSK 2008 in Bonn eine „Strategie zur Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel“ beschlossen. Die Strategie berücksichtigt das gesamte Spektrum möglicher lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Geldquellen, sowohl öffentlich als auch privat. Ihr Ziel ist letztendlich, nationale und internationale Mittelflüsse zugunsten der Erhaltung der biologischen Vielfalt wesentlich zu erhöhen. Es geht aber auch darum, die Effizienz und Effektivität des Mitteleinsatzes zu verbessern, Synergieeffekte zu erreichen, Innovationen zu unterstützen, Kapazitäten zu verstärken, Bewusstsein zu schaffen und gleichberechtigte und sozio-ökonomische Perspektiven zu berücksichtigen.
Sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland wurde zeitnah mit der Umsetzung der „Strategie zur Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel“ bzw. die Erfassung der Finanzmittel zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auf nationaler und internationaler Ebene begonnen und es wurden erste Entwürfe zur Findung der vergleichbaren Basis (baseline) für die EU erarbeitet.
Diese Entwürfe entstanden vor dem Hintergrund, dass in Deutschland – wie in anderen Ländern auch – zwar Informationen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft zu den tatsächlichen Ausgaben für die Naturschutz und Landschaftspflege vorliegen (Statistischen Bundesamt, Statistische Landesämter); sie sind jedoch nicht leicht zu interpretieren und müssen teilweise erst aufwendig aufbereitet werden. Sie sind beispielsweise nicht immer nach Umwelt- und Naturschutzausgaben getrennt. Insbesondere zu den Ausgaben des privaten Sektors liegen keine statistischen Daten, sondern nur kursorische und modellhafte Angaben zu den tatsächlich geleisteten Ausgaben für die biologische Vielfalt vor. Hier sind aufwendige Recherchen und Erhebungen notwendig.
Der Deutsche Rat für Landespflege wird bis Februar 2018 Methoden zur Erfassung der Ausgaben für die biologische Vielfalt der öffentlichen Hand, der Wirtschaft und des privaten Sektors entwickeln und diese in zwei Testläufen erproben. Die Ergebnisse sollen die wesentliche Grundlage für spätere regelmäßige Erfassungen und die Berichte an die CBD darstellen.
Das Vorhaben wird finanziert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.