Der Deutsche Rat für Landespflege wurde als unabhängiges und ehrenamtlich tätiges Gremium eingerichtet. Die freie und unabhängige Vereinigung «Deutscher Rat für Landespflege» wurde vom damaligen Bundespräsidenten – Dr. h. c. Heinrich Lübke – 1962 initiiert. Seitdem übernahmen fast alle Bundespräsidenten die Schirmherrschaft. Der Rat verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Er verfolgt als Zweck die Zielsetzungen, die in der „Grünen Charta von der Mainau“ vom 20. April 1961 festgelegt sind. In Erfüllung dieser Zielsetzungen gibt der Deutsche Rat für Landespflege Empfehlungen und äußert sich gutachtlich zu grundsätzlichen Problemen und zu aktuellen Projekten des Natur- und Umweltschutzes in der Bundesrepublik Deutschland.
60 Jahre Deutscher Rat für Landespflege e.V.
Aktuelle Herausforderungen für Naturschutz und Landschaftpflege durch Erholung, Freizeit und Tourismus
Der Deutsche Rat für Landespflege hat sich in 2021/2022 mit dem Thema "Aktuelle Herausforderungen für Naturschutz und Landschaftspflege durch [...]
Methodik für die Erfassung der Ausgaben für die biologische Vielfalt
Hintergrund und Ziele des Vorhabens Deutschland hat das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt 1993 (CBD = Convention on Biological [...]